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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PDM Carparts / Paolo Di Mitrio

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.1   Diese Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen PDM Carparts und den Verbrauchern und Unternehmern, die über unseren Shop Waren kaufen.
1.2   Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
1.3   Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von PDM Carparts ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.4   Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsabschluss, Preise
2.1     Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/ oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.
2.2     Sie können ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart, Liefermodalitäten etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Sie können eine verbindliche Bestellung aber auch telefonisch oder per Telefax abgeben. Die unverzüglich per E- Mail bzw. per Telefax erfolgende Zugangsbestätigung Ihrer Bestellung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar.
2.3     Wir sind berechtigt, Ihr Angebot innerhalb von 3 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Nach fristlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d.h. Sie sind nicht länger an Ihr Angebot gebunden. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Kaufvertrag zustande, wenn wir Ihr Angebot sofort annehmen. Wird das Angebot nicht sofort angenommen, dann sind Sie auch nicht mehr daran gebunden.
2.4     Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von PDM Carparts zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes durch PDM Carparts-Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert.
2.5     Die Preisangaben im Hauptkatalog, auf der gesonderten Preisliste und auf der Website sind unverbindlich. Es gelten immer die Preise der neusten Preisliste. Die Preise gelten ab Lager Bonn.
2.6   Sämtliche Preise werden in EURO zuzüglich Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung geltenden gesetzlichen Höhe ausgewiesen. Für EU-Mitglieder entfällt die deutsche Mehrwertsteuer, wenn diese Kunden bei Auftragserteilung ihre geprüfte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (IDNR) angeben und die Ausfuhr ins EU-Ausland nachweisen.
2.7     PDM Carparts hält sich an bestätigte Aufträge bis zum Liefertermin gebunden, solange der Käufer seine aus dem Kaufvertrag übernommene Verpflichtung einhält.
2.8     Bei Onlinebestellungen muss seitens des Bestellers darauf geachtet werden, dass der Kunde unser Kästchen mit den AGB anklickt und er unsere AGB anerkennt.

§ 3 Mindermenge, Bestellvorgang
3.1   PDM Carparts ist nicht verpflichtet, Erstaufträge unter einem Warenwert von EUR 50,00 anzunehmen.
3.2   Bestellungen sind mündlich, schriftlich, und zwar per Brief, per Telefax, per E-Mail oder online zu erteilen, dürfen jedoch keinefalls doppelt, also z.B. per Brief und Telefax oder per Brief und E-Mail erteilt werden.

§ 4 Verpackung, Montage
4.1   Sämtliche Kaufgegenstände sind durch die Lagerverpackung und bei Versendungskauf durch eine zusätzliche, speditionsgerechte Transportverpackung geschützt. Die Kosten für die Transportverpackung sind vom Käufer zu tragen.
4.2   Der Käufer ist verpflichtet, das Verpackungsmaterial auf eigene Kosten zu entsorgen.
4.3   Die Ware kommt nicht montiert zur Auslieferung. Eine Haftung für unrichtige Montage durch den Käufer und eine Haftung für eine etwa fehlerhafte Montageanleitung ist ausgeschlossen.

§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1   Die Kaufpreiszahlung erfolgt teilweise gegen Vorkasse. Bei Zahlung per Nachnahme gewähren wir keine Zinsvergütung.
5.2   Den Aufpreis der Nachnahme trägt der Käufer.
5.3   Bei Zahlung ist PDM Carparts berechtigt, ab dem Datum der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 8 % über den Basiszinssatz zu fordern. Ist PDM Carparts in der Lage, einen höheren Zinsschaden nachzuweisen, ist PDM Carparts berechtigt, diesen Schaden geltend zu machen.
5.4   Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von PDM Carparts anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.5   Die Preise im Onlineshop sind nicht bindend, falls ein Zulieferer die Preise erhöht und wir diese im Shop noch nicht aktualisiert haben, hat der Käufer natürlich das Recht vom Kauf zurückzutreten.
5.6   Sollte bestellte Ware nicht abgenommen werden, berechnet der Verkäufer 20% des Nettowarenwertes zzgl. Versandkosten als Aufwandsentschädigung.

§ 6 Lieferfristen
6.1   Bei allen Aufträgen mit Vorkasse kann die Bearbeitung der Auslieferung eines Auftrags erst nach Zahlungseingang bei PDM Carparts beginnen. Bei Versendungskauf werden die Lieferfristen mit „beim Käufer ankommend“ definiert und können – vor allem auch wegen der Unwägbarkeiten beim Transport – nur unverbindlich sein.
6.2   Gerät PDM Carparts aus Gründen, die von PDM Carparts zu vertreten sind, in Lieferverzug, so ist die Schadenshaftung für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Setzt der Käufer, nachdem PDM Carparts in Lieferverzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsanordnung, so ist der Käufer nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Käufer jedoch nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung von PDM Carparts auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von PDM Carparts setzt immer die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung des Käufers voraus.
6.3   Bestellte Ware, die am Lager vorrätig ist, wird von der Verkäuferin innerhalb kürzester Frist versandfertig gemacht. Für Bestellungen, die nicht zur ständigen Lagerware gehören, und die der Verkäufer direkt beim Hersteller für den Käufer abruft, kann der Verkäufer nur nach Liefermöglichkeiten des einzelnen Herstellers versenden. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfristen ist der Käufer erst dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Ansprüche auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

§ 7 Gefahrübergang, Versendungskauf
7.1   Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware das PDM Carparts Lager in Bonn verlassen hat. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Abnahme ist.
7.2   Bei Versendungskauf beauftragt PDM Carparts im Namen des Käufers gegen Zahlung einer Frachtkostenpauschale laut der zum Zeitpunkt der Versendung gültigen Preisliste eine Spedition mit der Lieferung frei Haus. Die Kosten der Transportversicherung und der Transportverpackung sind in dieser Frachtkostenpauschale enthalten.
7.3   Selbstabholung ab Lager Bonn ist rechtzeitig vorher und ausdrücklich zwischen dem Käufer und PDM Carparts zu vereinbaren. Lässt der Käufer vom PDM Carparts-Lager die Ware durch seinen eigenen Spediteur abholen, ist er für den Abschluss einer entsprechenden Transportversicherung selbst verantwortlich. Die Kosten der Transportverpackung und der Transportversicherung trägt der Käufer selbst.
7.4   Der Käufer verpflichtet sich, die Sendung beim Empfang unverzüglich auf Vollzähligkeit und offensichtliche Transportschäden hin zu überprüfen. Werden Fehlmengen festgestellt, hat der Kunde dem Frachtführer die Annahme auf dem Frachtbrief nur unter Vorbehalt zu bestätigen und Abhilfe zu verlangen. Nach dem Empfang der Ware ist der Käufer verpflichtet, die Ware auszupacken und auf versteckte Transportschäden und Bruch hin zu überprüfen. Liegt ein Transportschaden vor, muss der Käufer unverzüglich den Frachtführer benachrichtigen.

§ 8 Abnahmeverzug
Kommt der Käufer in Abnahmeverzug oder ist die Abnahme aus sonstigen, vom Käufer zu vertretenden Umständen nicht möglich, so ist PDM Carparts berechtigt, den dadurch entstandenen Schaden vom Käufer ersetzt zu verlangen. Dies gilt insbesondere für Lager- und sonstige Kosten. Für Gefahrübergang gilt § 7 Ziffer.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1   Bei Verträgen mit Unternehmen behält sich PDM Carparts das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus laufender Geschäftsbeziehung vor.
9.2   Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
9.3   Der Kunde ist verpflichtet, PDM Carparts einen etwaigen Zugriff Dritter auf die Ware im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie der Wechsel seines Geschäftssitzes hat der Kunde PDM Carparts unverzüglich anzuzeigen.
9.4   PDM Carparts ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach den vorstehenden Ziffern 2 und 3 vom Vertrag zurückzutreten.
9.5   Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt PDM Carparts bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. PDM Carparts nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. PDM Carparts behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
9.6   Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt sets im Namen und im Auftrag von PDM Carparts. Erfolgt bei Verabredung von Gegenständen, die unter PDM Carparts Eigentumsvorbehalt stehen, so erwirkt PDM Carparts an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von PDM Carparts gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, PDM Carparts nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

§ 10 Gewährleistung
10.1. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung von PDM Carparts als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von PDM Carparts stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
10.2. Die Gewährleistungspflicht beträgt ein Jahr. Die Gewährleistung erlischt bei zweckentfremdeter Verwendung sowie bei technischer Veränderung der von PDM Carparts gelieferten Ware.
10.3. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware bei Empfang unverzüglich auf Vollzähligkeit, offensichtliche Schäden, Falschlieferung sowie sonstige Mängel hin zu überprüfen. Werden diesbezüglich Abweichungen von der vertraglich geschuldeten Ware festgestellt, muss der Kunde diese innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware PDM Carparts schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Unterbleibt die fristgemäße Mängelrüge, erlöschen alle Gewährleistungsansprüche, soweit bei ordnungsgemäßer und unverzüglicher Untersuchung der Ware Mängel, Mengenabweichungen, Falschlieferungen und Beschädigungen hätten festgestellt werden können. Geringfügige Abweichungen in Abmessung, Farbe und Ausführung der Ware berechtigt nicht zu Gewährleistungsansprüchen.
10.4. Werden Fehlmengen berechtigterweise beanstandet, wird die fehlende Ware nachgeliefert. Bei anderen Mängelrügen wird die Ware zurückgenommen, umgetauscht oder dem Käufer ein angemessener Preisnachlass gewährt. Schadensersatzansprüche, insbesondere auch aus Folgeschäden sind ausgeschlossen.
10.5. Warenrücksendungen können nur mit dem Einverständnis von PDM Carparts erfolgen. Die Kosten für selbstständig vorgenommene Nachbesserung werden, soweit nicht ausdrücklich mit PDM Carparts vereinbart, von PDM Carparts nicht übernommen.
10.6. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch PDM Carparts nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
10.7. Bei konstruktiven Mängeln ist der Kunde verpflichtet, die weitere Nutzung der Ware zu unterlassen. Schadensersatzansprüche, insbesondere auch Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Des Weiteren sind ausgeschlossen:
10.8. Waren die von fremder Seite verändert, bearbeitet oder Mängel ohne Zustimmung beseitigt wurden.
10.9. Fahrzeuge oder Teile, die im Wettbewerb eingesetzt werden.
10.10. Auf Wettbewerbsteile gibt es keine Garantie.
10.11. Wenn der Einbau von Waren außerhalb der autorisierten Fachwerkstatt vorgenommen wird.
10.12. Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf den reinen Teileersatz.

§ 11 Schlussbestimmungen
11.1. Es gibt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
11.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Bonn. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. PDM Carparts ist jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitz zu verklagen.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.